Beschluss:

Mit der Errichtung von 2 gleichen Busunterstellhäuschen in Dampfach besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Standort wird zur gegebener Zeit einvernehmlich festgelegt. Die Ausmaße der Unterstellhäuschen betragen 3 m x 1,50 m. An der Westseite des Unterstellhäuschens im Bereich des Kirchplatzes soll ein zusätzlicher Wetterschutz (ca. 1,50 m breit) vorgesehen werden. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für das Bushäuschen am Kirchplatz (ca. 4.500,-- €) von der Antragstellerin Riedlmeier, die die Fläche des jetzigen Standortes von der Gemeinde erwirbt, übernommen werden.

 

Herr Riedlmeier war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

1