Beschluss:

Mit dem Vorhaben einer befristeten, widerruflichen Nutzung des Grundstückes (Pferdeoffenstall mit Sandplatz und Weidebereich) besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Bauvoranfrage bzw. der Bauantrag wird dem Landratsamt Haßberge zur Genehmigung vorgelegt. Auf dem der Gemeinde und dem Landratsamt bekannten Sachverhalt wird Bezug genommen. Mit den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0