Beschluss:

Die Gemeinde Wonfurt beauftragt auf ihre Kosten ein Fachinstitut mit Boden-Proben und Boden-Analysen rund um die Fa. Loacker und im weiteren Umkreis. Ein zertifiziertes Institut wird in Absprache mit der BI „Lebenswertes Wonfurt“ beauftragt, so dass die Ergebnisse gerichtlich anerkannt werden. Die genauen Details (Probenorte, Zeitpunkt, Analyseverfahren etc.) werden zwischen Gemeinderat, BI „Lebenswertes Wonfurt“, Anrainern und dem Institut abgesprochen und schriftlich fixiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Die Gemeinde Wonfurt sucht sich auf Gemeindekosten einen Anwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht zur Beratung in Sachen Loacker, der auch zur Akteneinsicht bei Behörden und der Staatsanwaltschaft beauftragt wird. Der Vertrag und alle Aufträge an diesen Anwalt werden in schriftlicher Form im Gemeinderat besprochen und abgestimmt. Erst dann erfolgt die Auftragsvergabe.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Die Gemeinde beauftragt auf ihre Kosten die Analysen der Abwässer in den öffentlichen Kanal und der Sedimente im öffentlichen Kanal in unmittelbarer Nähe der Fa. Loacker. Auch der Abfluss des Wasser aus dem Gelände der Fa. Loacker zum Main wird analysiert mit Probenentnahme in unmittelbarer Nähe der Fa. Loacker, einschließlich der Sedimente. Ein zertifiziertes Institut wird in Absprache mit der BI „Lebenswertes Wonfurt“ beauftragt, so dass die Ergebnisse gerichtlich anerkannt werden. Die genauen Details (Probenorte, Zeitpunkt, Analyseverfahren etc.) werden zwischen Gemeinderat, BI „Lebenswertes Wonfurt“, interessierten Anrainern und dem Institut abgesprochen und schriftlich fixiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Bürgermeister Dieter Zehendner stellt abschließend fest, dass die Firma Loacker nur 2 Möglichkeiten habe, entweder die „totale Schließung des Betriebes“ oder „die weitere Fortführung des Betriebes und zwar in der Form, dass jegliche Gefährdung für Mensch und Natur auf Dauer ausgeschlossen“ sei.