Beschluss:

Mit der beantragten Überdachung der Hoffläche besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist zu beteiligen. Eine Beteiligung des Grundstücksnachbarn Fenn wird empfohlen.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass das Einvernehmen ausschließlich für die beantragte Überdachung der Hoffläche und nicht für eine eventuelle Werbeanlage (im Bauantrag teilweise zitiert) gilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0