Nachtrag: 18.04.2012

Beschluss:

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Der Gemeinderat stellt fest, dass sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Dem Antragsteller wird deshalb empfohlen, die bestehenden gestalterischen Bedenken mit dem Kreisbaumeister des Landratsamtes Haßberge zu beraten.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt Haßberge zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0