Nachtrag: 18.04.2012

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rothof“ Buch. Mit den beantragten Abweichungen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachneigung 5°, Blecheindeckung des Daches, evtl. Garagenstandort, Traufhöhe 5,66 und 6,36 m) besteht Einverständnis. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Nachbarunterschriften vorliegen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Bauvoranfrage wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0