Nachtrag: 21.05.2012

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

 

Frau Schuck und Herr Weidenbacher waren gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

2