Sitzung: 25.07.2012 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der
Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlasst der
Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2012 wird hiermit festgesetzt; er
schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
................... .... 736.500,00 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit .................. 418.000,00 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshausalt wird auf 260.000
EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.000
EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in
Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |