Beschluss:

In Kenntnis der vorstehenden Sachlage und nach Eingang der heute vom Antragsteller Schuler Wolfgang zugesagten  schriftlichen Erklärung, dass beim Neubau des beantragten Rinderstalles die Verlagerung des Tierbestandes aus den jetzt zum Wiederaufbau vorgesehenen Gebäuden in den neuen Stall erfolgen wird,  besteht grundsätzlich Einverständnis, das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Wiederaufbau von landwirtschaftlichen Gebäuden auf Grundstück Flur-Nr. 283 zu erteilen. Das Landratsamt Haßberge als Genehmigungsbehörde wird gebeten, die Bauantragsunterlagen zu überprüfen und die Ergebnisse (Immissionsschutz, Abstandsflächenrecht usw.) bei den Auflagen des Genehmigungsbescheides zu berücksichtigen. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei der baurechtlichen Beurteilung der vorliegenden Planunterlagen immer die Gesamtsituation des Betriebes und der angrenzenden Betriebe zu beurteilen sind. Der Bauantrag wird zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit dem Landratsamt Haßberge vorgelegt.

 

Frau Petra Schuler war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

1