Beschluss:

Der Sachverhalt und die Gebührenkalkulation werden zur Kenntnis genommen. Die Gebühr wird mit Wirkung zum 01.01.2013 auf 2,08 €/m³ erhöht. Dem Erlass der Satzung zur Änderung der BGS/WAG zum 01.01.2013 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0