Beschluss:

Die Nach Art. 6 BayStrWG ist der Käppelesweg Flur-Nr. 197 Gemarkung Steinsfeld, bereits teilweise als Ortsstraße gewidmet. Die bisherige Widmung verläuft bis zur Südwestlichen Ecke des Grundstückes mit der Flurnummer 115, Wedelweg 1.

 

Beim Ausbau der Schelmshecke wurde der Käppelesweg weiter ausgebaut. Diese restliche Teilstrecke beginnt an der südöstlichen Ecke des Grundstückes der Flur-Nr. 199/6 und endet auf der Hälfte der  beiden Flurstücke Flur-Nrn. 199/1 und 114. Die Länge des Teilstückes beträgt 78 m, somit hat der Käppelesweg eine Gesamtlänge von 238 m. Träger der Baulast ist die Gemeinde Wonfurt. Die Erweiterung wird als Ortsstraße gewidmet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Nach Art. 6 BayStrWG wird die Gregor-Voit-Straße, Flur-Nrn. 199, 200/11 und 200/12, Gemarkung Steinsfeld, als Ortsstraße gewidmet. Die Straße beginnt an der Süd-West-Ecke des Grundstückes Flur-Nr. 199/4 und an der Süd-Ost-Ecke des Grundstückes Flur-Nr. 199/1. Die Straße endet am Wendehammer an der Süd-West-Ecke des Grundstückes Flur-Nr. 200/8 und an der Süd-Ost-Ecke des Grundstückes Flur-Nr. 200/7. Die Länge der Straße beträgt 165 m. Träger der Baulast ist die Gemeinde Wonfurt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0