Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit dem Hinweis erteilt, dass die Erschließung im Baugebiet „Bodenfeld“ noch nicht gesichert ist. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Vermessung des Grundstückes und der Erschließungsanlage noch nicht erfolgt ist. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.

 

Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO als Grundstückseigentümer ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1