TOP Ö 2: Antrag Wolfgang Schuler, Forster Straße 2, 97503 Gädheim auf wasserrechtliche Genehmigung für die Oberflächenwasserableitung des Rinderstalles, Flur-Nr. 283, Gemarkung Gädheim - Mitbenutzung von Entwässerungsanlagen - Sachstand

Beschluss:

Mit der durch den Neubau eines Rinderstalles auf Flur-Nr. 283 vorgesehenen Oberflächenwasserableitung besteht grundsätzlich Einverständnis. Zum Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung vom 24.08.2012 wird in Kenntnis der positiven Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die angeblich abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn und der Gemeinde Gädheim bezüglich Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Bahnunterführung ist zu beachten. Rechtzeitig vor Baubeginn sind im Umfeld des Bauvorhabens Beweissicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Mitbenutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen wird grundsätzlich genehmigt. Bezüglich der Beweissicherungsmaßnahmen und der Regelung privatrechtlicher Verhältnisse wird auf die Ausführungen in den Antragsunterlagen (Seite 16) verwiesen. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf die Gemeinde keine zusätzlichen Unterhaltungslasten, die auf die Oberflächenableitung aus dem Anwesen Schuler zurückzuführen sind, zukommen dürfen. Die Unterlagen werden dem Landratsamt Haßberge zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0