Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben Wiederaufbau eines Nebengebäudes auf Flur-Nr. 1366/15, Gemarkung Wonfurt besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1