Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Interesse des Bauherrn der Bauantrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung dem Landratsamt vorgelegt wurde und die Baugenehmigung mit Bescheid vom 06.02.2013 erteilt wurde. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt.

 

Herr Sterlings war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1