Sitzung: 03.12.2008 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der
Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der
Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
................... .... 524.000,00
EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit .................. 528.400,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar
2008 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |