TOP Ö 4: Haushalt 2008 Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ................... ....   524.000,00 EUR

und im

Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit ..................        528.400,00 EUR ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    100.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen

 

                                                                                                § 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0