Beschluss:

Das Förderprogramm für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien tritt ebenfalls mit Wirkung zum 01.08.2013 in Kraft. Das beiliegende Förderprogramm ist Bestandteil dieser Niederschrift. Die bisherige Förderung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Förderprogramms.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0