Sitzung: 21.05.2013 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41,
42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit
925.500,-- €
und
im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit
287.000,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 573.606,-- € festgesetzt und nach dem Verhältnis
der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
(2)
Für die Berechnung
der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
31.12.2011 auf 5.794 Einwohner
festgesetzt.
(3)
Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 99,-- € festsetzt.
(4)
Eine Investitionsumlage wird nicht
erhoben.
(5) Eine Beteiligungsumlage wird erhoben, wenn ein rechtswirksamer
Beitritt der VG Theres zu einer Investitions- und Betreibergesellschaft zum
Aufbau einer regionalen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien in der
Gesellschaftsform GmbH & Co. KG erfolgt.
Der Umlagebetrag für das Haushaltsjahr wird auf die Einlagesumme von 100.000,-- € festgesetzt und nach dem
Verhältnis der Einwohner der Mitgliedsgemeinden bemessen.
(6)
Für die Berechnung der Beteiligungsumlage wird die maßgebliche
Einwohnerzahl nach dem Stand vom
31.12.2011 auf 5.794 Einwohner festgesetzt.
(7)
Die Beteiligungsumlage wird je Einwohner auf 17,26 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,-- € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |