Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Nachdem die Erschließung noch nicht gesichert ist, ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Erschließungsvereinbarung zwischen Antragsteller und Gemeinde abzuschließen. Der Antragsteller hat sich zu verpflichten, die Kosten für die notwendige Erschließung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes in voller Höhe zu übernehmen. Die Eingrünung des Gebäudes hat nach den Auflagen und Bestimmungen des Eingrünungsplanes zu erfolgen. Vor Baubeginn hat eine Beweissicherung zu erfolgen (Zustand der Straße und Bereich der Wasserleitung).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0