Sitzung: 04.06.2013 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.320.500 EURO
und
im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 1.774.500 EURO
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
300 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 300 v.
H.
2. Gewerbesteuer 300 v.
H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf
850.000
EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |