Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Frau Fromm einen Teilbereich des Wegseitengraben verrohren möchte, um bei Veranstaltungen der Physiofarm Ausweichparkplätze schaffen zu können.

 

Seitens der Gemeinde bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen. Die Antragstellerin hat sich zu verpflichten, die Kosten, die Wartung und Unterhaltung der eventuellen Teilverrohrung zu übernehmen. Die Dimension und Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme muss vom Landratsamt und vom Wasserwirtschaftsamt abschließend beurteilt werden. Die im Bereich der geplanten Verrohrung zu schaffende Fläche darf nicht versiegelt werden (Vorschlag z. B. Schotterrasen oder Rasengittersteine). Das weitere Vorgehen ist einvernehmlich mit den zuständigen Stellen abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0