Beschluss:

Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 29.07.2013 wird verwiesen. Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Der genaue Trassenverlauf der Hauptwasserleitung im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 217 ist festzustellen und die notwendigen Mindestabstände (für Unterhaltungsarbeiten usw.) sind einzuhalten und durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Wonfurt dauerhaft zu sichern. Der Grundstückseigentümer hat sich zu verpflichten, die Eintragung der Grunddienstbarkeit zu beantragen und zu dulden.

 

Die Gemeinde übernimmt die notwendigen Arbeiten für die Erschließung im öffentlichen Bereich. Für die Hausanschlussleitungen (Kanal- und Wasserleitung) ist der Grundstückseigentümer für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 217/1 eigenverantwortlich. Die Herstellungsbeiträge (Kanal- und Wasserleitung) sind gemäß den Beitragssatzungen zur Zahlung an die Gemeinde fällig. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0