Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung eines Wohnhauses in Dampfach, Rüglersweg 9, Flur-Nr. 433/2, Gemarkung Dampfach besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Bauvoranfrage wird zur Prüfung der Bebaubarkeit dem Landratsamt Haßberge vorgelegt. Auf die Nähe zum bestehenden Schreinerbetrieb und zum Sportgelände wird hingewiesen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwässerung in Dampfach im Trennsystem erfolgt. Die ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers ist nachzuweisen. Der Grundstückseigentümer hat die ordnungsgemäße Entsorgung des Schmutzwassers über die vom Eigentümer verlegte Leitungen auf Privatgrund nachzuweisen bzw. darzulegen, dass die Entwässerung ordnungsgemäß erfolgt. Eventuell notwendige Kanalhausanschlussleitungen sind auf eigene Kosten durch den Grundstückseigentümer herzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beiträge gemäß den Beitragssatzungen zur Zahlung an die Gemeinde fällig werden. Das Landratsamt wird gebeten, die Bebaubarkeit des Grundstückes abschließend zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0