Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Wonfurt, Sandacker 10, Flur-Nr. 733/6, Gemarkung Wonfurt besteht Einverständnis. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO (Grundstückseigentümer) ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1