Beschluss:

Straßenverzeichnis der Kreisstraßen - Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Theres – Gemeindeteil Obertheres im Zuge der Kreisstraße HAS 4 einschließlich der Unterteilung der Ortsdurchfahrt in Erschließungs- und Verknüpfungsbereich

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Theres erklärt sein Einverständnis mit der vorgesehenen und nachstehend beschriebenen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrts-grenzen von Theres – Gemeindeteil Obertheres im Zuge der Kreisstraße HAS 4.

 

1.

Gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden die OD-Grenzen der Kreisstraße HAS 4 bei Abschnitt 100, Station 5,349 (nördliche Ausrundung der Siedlungsstraße „Babenbergstraße“) und bei Abschnitt 100, Station 6,076 (Einmündung in die Bundesstraße B 26, Netzknoten NK 5928022) festgesetzt.

2.

Es wird festgestellt, dass die Ortsdurchfahrt von Theres – Ortsteil Obertheres im Zuge der Kreisstraße HAS 4 entsprechend den Ortsdurchfahrtsrichtlinien (VkBl. 2008, S. 459) in nachstehende Erschließungs- und Verknüpfungsbereiche unterteilt wird:

 

Abschnitt

von Station

bis Station

OD-Bereich

Lagebeschreibung

der Station

 

100

5,349*

6,076**

Erschließungsbereich

 *)  nördliche Ausrundung der      Siedlungsstraße      „Babenbergstraße“

**) Einmündung in die Bundesstraße      B 26, Netzknoten NK 5928022

 

Verknüpfungsbereich entfällt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0