Sitzung: 11.11.2013 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Straßenverzeichnis der Kreisstraßen - Festsetzung
der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Theres – Gemeindeteil Obertheres im Zuge der
Kreisstraße HAS 4 einschließlich der Unterteilung der Ortsdurchfahrt in Erschließungs-
und Verknüpfungsbereich
Der Gemeinderat der Gemeinde Theres erklärt
sein Einverständnis mit der vorgesehenen und nachstehend beschriebenen
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrts-grenzen von Theres – Gemeindeteil Obertheres
im Zuge der Kreisstraße HAS 4.
1. |
Gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayer.
Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden die OD-Grenzen der Kreisstraße
HAS 4 bei Abschnitt 100, Station 5,349 (nördliche Ausrundung der
Siedlungsstraße „Babenbergstraße“) und bei Abschnitt 100, Station 6,076
(Einmündung in die Bundesstraße B 26, Netzknoten NK 5928022) festgesetzt. |
2. |
Es wird festgestellt, dass die
Ortsdurchfahrt von Theres – Ortsteil Obertheres im Zuge der Kreisstraße HAS 4
entsprechend den Ortsdurchfahrtsrichtlinien (VkBl. 2008, S. 459) in
nachstehende Erschließungs- und Verknüpfungsbereiche unterteilt wird: |
Abschnitt |
von Station |
bis Station |
OD-Bereich |
Lagebeschreibung der Station |
100 |
5,349* |
6,076** |
Erschließungsbereich |
*) nördliche Ausrundung der Siedlungsstraße „Babenbergstraße“ **) Einmündung
in die Bundesstraße B 26,
Netzknoten NK 5928022 |
Verknüpfungsbereich entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |