Beschluss:

Für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wird Entlastung erteilt. Die überörtliche Prüfung wurde durchgeführt.

 

Vors. Eck ist gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

8

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1