Beschluss:

Das Förderprogramm der Gemeinde Gädheim für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien vom 01.03.2010 galt vorläufig bis zum 28.02.2013 bzw. bis zum Widerruf durch den Gemeinderat. Mit dem Vorschlag des Bürgermeisters, die Neuauflage eventueller Förderprogramme für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien bzw. eventuell für die Nutzung vorhandener Bausubstanz in den Ortskernen vorläufig zurückzustellen, besteht Einverständnis. Die Daten und Fakten aus dem Leerstandsmanagement (Baulücken, Leerstand, vom Leerstand bedrohte Anwesen) können dann zu gegebener Zeit Berücksichtigung finden. Die Entscheidung über die Förderprogramme wird zurückgestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0