Beschluss:

Der vorstehende Sachverhalt und der Antrag auf Vorbescheid werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Milchviehstalles auf dem Grundstück Flur-Nr. 255 wird vom Gemeinderat grundsätzlich befürwortet. Auf die bisherigen Überlegungen und immissionsschutzrechtlichen Bedenken bei der Errichtung des Stallgebäudes auf Grundstück Flur-Nr. 283 wird verwiesen. Das Grundstück Flur-Nr. 255 ist für die Errichtung des Stallgebäudes geeignet. Die Ausführungen des Antragstellers über die Erschließung und Oberflächenwasserableitung (Regenwasserrückhaltung und eventuell Regenwasserklärung auf Flur-Nr. 255 einschließlich Hofentwässerung Biogasanlage) werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat und die beteiligten sind grundsätzlich an einer einvernehmlichen Regelung interessiert. Die 3 Bürgermeister und Gemeinderat Klaus Eußner werden beauftragt, die Planungen der Familie Schuler und die grundsätzlichen Überlegungen des Gemeinderates mit Herrn Karl Eußner zu erörtern. Eine einvernehmliche Regelung wird angestrebt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0