Sitzung: 27.03.2014 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit ................ 540.500,00 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
................ 540.000,00 EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |