Sitzung: 09.04.2014 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die gemeinsame
Vereinbarung vom 18.02.2014, die in vollem Umfang Bestandteil des
Änderungsgenehmigungsbescheides ist, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Die Antragsunterlagen (Genehmigung eines Vorhabens gem. § 16 BImSchG)
werden dem Landratsamt Haßberge zur Genehmigung vorgelegt. Mit den notwendigen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |