Beschluss:

Unter Bezugnahme auf die gemeinsame Vereinbarung vom 18.02.2014, die in vollem Umfang Bestandteil des Änderungsgenehmigungsbescheides ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Antragsunterlagen (Genehmigung eines Vorhabens gem. § 16 BImSchG) werden dem Landratsamt Haßberge zur Genehmigung vorgelegt. Mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0