Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                     228.000 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      135.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf   177.330,00 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.131 EW x 46,00 € =   52.026,00 €

Theres                         2.282 EW x 46,00 € = 104.972,00 €

Wonfurt                          442 EW x 46,00 € =   20.332,00 €

                                    3.855 EW                    177.330,00 €

(2)

Eine Investitionsumlage zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf      **50.000 €**   festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0