Beschluss:

Dem Erlass der Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird zugestimmt. Die Gebühr für die Gemeindeteile Wonfurt und Steinsfeld wird mit Wirkung zum 01.01.2009 auf 1,96 € pro m³ Abwasser festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Dem Erlass zur Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wonfurt wird zugestimmt. Die Gebühr für den Gemeindeteil Dampfach wird mit Wirkung zum 01.01.2009 auf 2,22 € pro m³ Abwasser festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0

 

Die vorliegenden Anträge (Zisternenwasser, Förderprogramm usw.) werden bei einer gesonderten Sitzung behandelt.

 

Die folgenden Feststellungen werden zur Kenntnis genommen:

Abrechnung der zusätzlichen Kanalgebühren für Zisternen und Brunnen - gemäß Satzung wäre ab diesem Jahr von allen, die Zisternen oder Brunnen für die WC-Spülung, Waschmaschine usw. nutzen, zusätzlich eine Kanalgebühr zu entrichten.

Die Gebühr wird, sofern keine Wasseruhr eingebaut ist, über die zum Stichtag 30.06. des Jahres gemeldeten Personen auf dem Grundstück ermittelt.

Nach Auswertung der Umfragen ist nun bekannt, wer eine solche zusätzliche Gebühr zu entrichten hat, wer also die Zisterne nicht nur zum Garten gießen nutzt.

3 Haushalte haben aber eine Wasseruhr eingebaut, was bedeutet, dass diese Haushalte nicht pauschal nach Personen sondern nach direktem Wasserzufluss berechnet werden.

Für die jetzt anstehende Berechnung der Kanalgebühren ergibt sich aber folgende Schwierigkeit.

  1. Eine tatsächliche Erfassung ist immer einer Pauschalierung vorzuziehen, die Wasseruhren müssen also berücksichtigt werden.
  2. In der Verwaltung ist der Anfangsstand der Wasseruhren nicht bekannt,  die Uhren sind bereits mehrere Jahre eingebaut.
  3. Die Zisternenbetreiber mit Uhren nutzen die Zisternen auch teilweise zum Garten gießen. Hier muss zunächst überprüft werden, ob auch dieses Wasser über die Uhr erfasst wird, dann ist die Uhr nämlich für die Kanalgebühr wiederum nicht verwendbar.
  4. Um die Abrechnung so genau wie möglich zu erstellen, und damit Widersprüche zu vermeiden, ist es angebracht, wenn jeder Zisternenbetreiber nochmals persönlich durch den Bauhof auf das geänderte Satzungsrecht hingewiesen wird und nochmals der Anschluss von WC bzw. Waschmaschine bestätigt wird.

 

Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, diesen Anteil der Kanalgebühr bei der Abrechnung für 2008 einfließen zu lassen.

Der Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass die Kanalgebühren für Zisternen und Brunnen erstmals bei der Abrechnung 2009 verrechnet werden.

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Bayer. Gemeindetag eine Gebühr für Gartenwasserzähler grundsätzlich für problematisch hält. Beim Einbau von Gartenwasserzähler wird vorrangig die Schonung der Ressource „Wasser“ gesehen. Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.