Beschluss:

Mit der Bauvoranfrage von Roman und Anita Luff zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage & Carport in Gädheim, Obere Röthen 14, Flur-Nr. 483/4, Gemarkung Gädheim besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans besteht Einverständnis. Unter Hinweis auf den unübersichtlichen Kurvenbereich ist vor der Garage und dem Carport ein Mindestabstand von 3 m zur Straße einzuhalten! Das Landratsamt wird um Kenntnisnahme, Beachtung und Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gebeten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0