Beschluss:

Der Gemeinderat weist daraufhin, dass mehrere Nachbarunterschriften nicht vorliegen.

 

Mit der vorgesehenen Einfahrt zu den Garagen vom Grundstück Flur-Nr. 185/2 aus besteht kein Einverständnis. Der vorgesehenen Zufahrt von der Straße „Am Sportzentrum“ aus wird nicht zugestimmt. Unter dem Vorbehalt, dass die Zufahrt zum Grundstück wie bisher über die bestehende Einfahrt an der B 26 erfolgt, wird der Bauantrag zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird, vorbehaltlich der Beachtung der Feststellungen zur Grundstückseinfahrt, grundsätzlich erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0