Beschluss:

Mit dem Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0