Nachtrag: 11.06.2008

Beschluss:

Mit den vorgesehenen Umbauarbeiten und dem Anbau eines Dacherkers besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und entspricht den Festsetzungen. Das Bauvorhaben wird vom Genehmigungsverfahren freigestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0