Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Nr. 1/2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) vertreten durch das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg und der Gemeinde Gädheim über den Abbruch und Neubau des Geh- und Radweges besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Mainradweg hat eine überregionale Bedeutung und der Lückenschluss ist wichtig und wird grundsätzlich befürwortet. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der neue Geh- und Radweg auch weiterhin für landwirtschaftliche Nutzung benötigt wird. Eine Ausbaubreite von 3,00 m wird für erforderlich gehalten.

 

Nach Kostenermittlung (Ausschreibung und Submission) bittet die Gemeinde Gädheim um konkrete Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten. Die Gemeinde beantragt eine Förderung (Finanzierungshilfe für die wirtschaftliche Infrastruktur im Bereich Tourismus/Fremdenverkehr) und hat unter Hinweis auf die überregionale Bedeutung des Mainradweges bereits Kontakt mit der Regierung bezüglich einer Förderung aufgenommen. Die zugesagte Kostenbeteiligung des Landratsamtes ist ebenfalls zu berücksichtigen. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird jetzt schon beantragt. Eine Auftragserteilung für die Maßnahme kann erst nach Bewilligung der zu beantragenden Fördermittel bzw. nach Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgen. Neben der Höhe der voraussichtlich anfallenden Baukosten soll auch die Höhe des Verwaltungskostenanteiles konkret mitgeteilt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0