Beschluss:

In Kenntnis der Sachlage werden ab sofort keinerlei Genehmigungen/Erlaubnisse zum Abbrennen von Feuerwerken im Gemeindeteil Obertheres erteilt. Eventuelle Einzelfallentscheidungen können in begründeten Fällen (z. B. bei öffentlichen Anlässen) nach rechtzeitiger Anmeldung getroffen werden. Die Veranstalter und der Gastwirt werden gebeten, ihre Gäste und Nutzer auf das entsprechende Verbot rechtzeitig hinzuweisen. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass diese Regelung nur für den Gemeindeteil Obertheres gilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0