Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Mit der beantragten Verlegung und Teilverrohrung des Entwässerungsgrabens „Weideck“ in der Gemarkung Gädheim im Bereich der Biogasanlage besteht grundsätzlich Einverständnis. Der bestehende Weg Flur-Nr. 255-1 kann in Fließrichtung rechts, d. h. westlich des Grabens auf Kosten des Antragstellers neu gebaut werden. Die beantragte Auflassung des Weges muss zu gegebener Zeit noch konkret geprüft werden. Die Beteiligung und Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung (für aufgelöste Flurbereinigungsteilnehmergemeinschaft mit Beteiligten) ist zu gegebener Zeit zwingend erforderlich. Der neu zu schaffende Weg ist ordnungsgemäß an das bestehende Wegenetz auf Kosten des Antragstellers anzubinden. Über Unterhalt/Teilunterhalt der Verrohrung im Bereich der geplanten Zufahrt (Überfahrt von der Biogasanlage zum Grundstück Flur-Nr. 255) ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde abzuschließen. Für die beantragte Verlegung des Grabens und Teilverrohrung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eventuell weitere Auflagen sind zu beachten und entsprechend den Vorgaben der zu beteiligenden Fachbehörden umzusetzen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0