Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Mit den baulichen Änderungen der Lagerhalle und dem Neubau einer Lagerplatzüberdachung sowie der Einhausung einer Filteranlage besteht Einverständnis. Mit Erteilung der folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis.

 

 

  1. Überschreitung der Baugrenze an der Nord-Ost-Seite für die geplante Einhausung der Filteranlage.
  2. Überschreitung der Baugrenze an der Nord-Ost-Seite für die geplante Erweiterung der Lagerhalle (im Bereich Achse A bis C / 13-14).
  3. Überschreitung der Baumassenzahl von 7,77 auf 7,84.
  4. Überschreitung der Traufhöhe von 15,21 m auf 15,74 m

 

 

Der Tekturplan wird dem Landratsamt Haßberge zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0