Beschluss:

Die bei der öffentlichen Auslegung und bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Mit den Abwägungsvorschlägen besteht Einverständnis.

 

Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Das Ergebnis der Abwägung wird den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt. Die sich aus den Abwägungsvorschlägen ergebenden Änderungen/Ergänzungen sind in den Bebauungsplan in der Planfassung vom 16.09.2014 berücksichtigt. Die überarbeiteten Planunterlagen sind erneut auszulegen (§ 4 a Abs. 3, Satz 1 BauGB). Die erneute öffentliche Auslegung wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Für die erneute öffentliche Auslegung wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können (§ 4 a Abs. 3, Satz 2 BauGB). Auf diese Beschränkung ist in der ortsüblichen Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung hinzuweisen. Mit der Änderungsplanung in der heute vorgestellten Planfassung vom 16.09.2014 besteht Einverständnis. Die Planunterlagen werden gebilligt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0