Sitzung: 03.11.2014 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Mit dem Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes besteht Einverständnis. Mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis:
1.
Kniestock/Konstruktive
Widerlager: von 0,75 m, zulässig: 0,3 m,
2.
Standort
Garage/Carport an der Nord- Ostseite, zulässig: Südseite,
3.
Überschreitung
der Baugrenze im Norden/Osten, Garagendach wird mit dem Nachbardach zusammen
gebaut,
4.
Abstand
Garage zur Straße: 3,75 m, zulässig: mind. 5 m,
5.
Dachneigung
Garage/Carport 30°, zulässig: mind. 38°,
6.
Erdgeschossfertigfußbodenhöhe
über der natürlichen Geländeoberkante ca. 1,2 m, zulässig: max. 0,5 m.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |