Beschluss:

Mit dem Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes besteht Einverständnis. Mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis:

 

1.    Kniestock/Konstruktive Widerlager: von 0,75 m, zulässig: 0,3 m,

 

2.    Standort Garage/Carport an der Nord- Ostseite, zulässig: Südseite,

 

3.    Überschreitung der Baugrenze im Norden/Osten, Garagendach wird mit dem Nachbardach zusammen gebaut,

 

4.    Abstand Garage zur Straße: 3,75 m, zulässig: mind. 5 m,

 

5.    Dachneigung Garage/Carport 30°, zulässig: mind. 38°,

 

6.    Erdgeschossfertigfußbodenhöhe über der natürlichen Geländeoberkante ca. 1,2 m, zulässig: max. 0,5 m.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0