Beschluss:

Die Zufahrt mit einer Breite von 3 Metern ist ausreichend. Mit einer entsprechenden Verkürzung des Pflanzbeetes besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Baum kann/soll bleiben. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen (Verursacherprinzip). Eine entsprechende schriftliche Verpflichtung ist vor Baubeginn der Gemeinde vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Mit dem Standort der Garage besteht grundsätzlich Einverständnis. Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Antragsunterlagen (Bauantrag) sind mit allen notwendigen Unterlagen der Gemeinde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0