Beschluss:

Die Bauvoranfrage wird zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wird zunächst zurückgestellt. Dem Bauherrn/Antragsteller wird empfohlen, die gestalterische Ausführung (Dachform, Traufhöhe) mit dem Landratsamt abzuklären bzw. sich dort beraten zu lassen. Unter Hinweis auf die Lage des Objekts am westlichen Ortsrand von Obertheres soll die gestalterische Ausführung noch einmal überdacht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0