Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                      3.794.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                      1.968.300 EURO

 ab. 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt  wird auf  **272.500** EURO festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                 300  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                   300  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf **600.000,00** EURO festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015  in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0