Nachtrag: 13.07.2015

Beschluss:

Der Gemeinderat hat bezüglich der geplanten Aufstellung von 2 Sonnenschirmen zur Beschattung der 1999 genehmigten Tische und Sitzplätze keine grundsätzlichen Einwendungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der gemeindliche Gehweg nicht beeinträchtigt werden darf. Durch die Tische, Stühle und Schirme darf keine Gefahrenstelle geschaffen werden, die ein Verlassen des Gehweges verursachen würde. Die Verkehrssicherheit im Bereich des Gehweges darf nicht beeinträchtigt werden. Auf den Beschluss des Gemeinderates vom 14.06.1999 wird verwiesen. Eine Beteiligung des Grundstückseigentümers wird empfohlen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0