Sitzung: 07.10.2015 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss :
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ....................... 758.500,00
EUR
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit .................. 1.551.000,00
EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage
wird nicht erhoben
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . .200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |