Beschluss:

Die Antragsunterlagen der Bioenergie Gädheim GbR über die Erweiterung der bestehenden, bereits genehmigten Biogasanlage auf den Grundstücken Flur-Nr. 257, 258/1 in Gädheim wird zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Auflagen der Genehmigungsbehörden sind zu beachten. Mit dem Vorhaben besteht Seitens der Gemeinde grundsätzlich Einverständnis.

 

Hinweis:

Die Planunterlagen i.d.F. vom 16.10.2013/28.11.2013 sind bezüglich der Verlegung des Grabens (ohne Verrohrung) Flur-Nr. 256 und des Weges westlich der Umwallung nicht mehr aktuell. Einer Grabenverrohrung, die nicht notwendig ist, wird nicht zugestimmt. Auf den Wasserrechtsbescheid des LRA Haßberge, den Beschluss des Gemeinderates vom 03.11.2014 und auf den Notarvertrag der Gemeinde Gädheim mit Herrn Schuler vom 18.01.2013 in der Fassung des Nachtrags vom 05.06.2015 wird verwiesen!


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0