Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, die Erschließung ist aktuell nicht gesichert. Dem Antragsteller wird empfohlen, mit dem Landratsamt Haßberge die Voraussetzungen für die eventuelle Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens (z. B. Anhörung Träger öffentlicher Belange, Ortsabrundungssatzung usw.) zu klären. Über eventuell notwendige Erschließungsleistungen (Straße, Wasser, Kanal) ist zu gegebener Zeit eine vertragliche Regelung mit Kostenübernahmeverpflichtung der Antragsteller zu prüfen.

 

Herr Paul Hauck war gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1