Beschluss:

Mit dem Bauantrag zur Ausbeutung einer Sandgrube auf der Flur-Nr. 213/10, Gemarkung Gädheim, Nähe Lehenbach besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird, mit dem wichtigen Hinweis auf eventuell dort vorhandenen Bodendenkmäler und der deshalb zwingend notwendigen Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege, erteilt. Eine Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird ebenfalls empfohlen.

 

Der vorhandene Zufahrtsweg in Richtung B 26 ist während der Sandausbeute stets in einem für PKW befahrbarem Zustand zu halten. Nach erfolgter Ausbeute ist der ursprüngliche Zustand des Weges herzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0